Psychische Gewalt in Schweden: Was das Gesetz erfasst

Zwei Frauen, von den Schultern abwärts gezeigt, stehen zusammen neben einem Smartphone mit einem einfachen Kartenmarker

Gewalt muss keine blauen Flecken hinterlassen, um ernst genommen zu werden. Drohungen, Erniedrigung und Kontrolle können auch ohne sichtbare Verletzungen schwer wiegen. Der schwedische Straftatbestand der psychischen Gewalt, psykiskt våld, erfasst bestimmte Formen solcher Übergriffe. Er gilt seit dem 1. Juli 2026. [1]

Am 26. Oktober veröffentlichte die schwedische Staatsanwaltschaft neue Erläuterungen dazu. Das Gesetz ist also nicht erst diese Woche in Kraft getreten. Die Veröffentlichung gibt aber Anlass zu einer wichtigen Frage: Wie nehmen wir Gewalt ernst, wenn sie nicht sichtbar ist? [2]

Was erfasst das schwedische Gesetz gegen psychische Gewalt?

Der Straftatbestand kann wiederholte Beschuldigungen, herabsetzende Äußerungen, demütigendes Verhalten sowie unzulässige Drohungen, Zwang oder Überwachung erfassen. Zusammengenommen müssen die Übergriffe geeignet sein, das Selbstwertgefühl der betroffenen Person schwer zu schädigen. Nicht jeder Streit und jede verletzende Bemerkung erfüllt diese Voraussetzungen. [3]

Eine weitere Regelung erfasst anhaltende unzulässige Überwachung, wenn sie geeignet ist, das Selbstwertgefühl schwer zu schädigen. Bei Überwachung kommt es deshalb nicht ausschließlich auf wiederholte Einzelhandlungen an. Die Höchststrafe beträgt vier Jahre Freiheitsstrafe. [4]

Dieser Artikel erläutert schwedisches Recht. Er beschreibt weder die Rechtslage in Deutschland noch die rechtliche Bewertung eines Einzelfalls.

Gilt das Gesetz nur innerhalb einer Partnerschaft?

Nein. Zwischen den beteiligten Personen muss weder eine Partnerschaft noch eine familiäre oder frühere enge Beziehung bestehen. Laut Staatsanwaltschaft muss auch nicht nachgewiesen werden, dass das Selbstwertgefühl tatsächlich geschädigt wurde. Entscheidend sind das Verhalten und die gesetzlichen Voraussetzungen. [2]

Diese Unterscheidung ist wichtig. Wer arbeitet, Pläne macht oder gefasst wirkt, sollte nicht erst sichtbar zusammenbrechen müssen, damit andere zuhören. Unterstützung braucht Raum für die eigenen Worte der betroffenen Person.

Fürsorge lässt Raum für eigene Entscheidungen

Es macht einen Unterschied, ob jemand Kontakt anbietet oder verlangt, jede Bewegung erklärt zu bekommen. Für Spher gilt: Unterstützung soll Selbstbestimmung respektieren. Eine Beziehung begründet keinen Anspruch darauf, jederzeit den Aufenthaltsort eines anderen Menschen zu kennen.

Das ist ein Grundsatz über Freiheit, keine Checkliste zur Feststellung einer Straftat. Die Verantwortung für Gewalt trägt die Person, die sie ausübt. Nicht diejenige, die vertraut hat, den Kontakt aufrechterhielt oder keine Worte für das Geschehen fand.

Für Freundinnen, Freunde und andere Menschen im Umfeld kann Unterstützung damit beginnen, ohne Wertung zuzuhören und keinen Entscheidungsdruck auszuüben. Auch Kvinnofridslinjen stellt dies in ihren Hinweisen für Angehörige in den Mittelpunkt. [5]

Unterstützung in Schweden

Kvinnofridslinjen: 116 016. Das schwedische Hilfetelefon ist kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Anrufende können anonym bleiben; Dolmetschende können hinzugezogen werden. In einem akuten Notfall in Schweden gilt 112. Diese Kontaktangaben beziehen sich auf Schweden. [6]

Wo Spher seinen Platz hat

Spher ist eine kostenlose Sicherheits- und Community-App für Frauen mit Gruppen und der Möglichkeit, den Live-Standort mit ausgewählten Kontakten zu teilen. [7] Unser Bezug zu diesem Thema beginnt bei der Achtung eigener Entscheidungen. Eine App ersetzt keine fachliche Beratung oder Notfalldienste.

Im Alltag verbunden zu bleiben und von Institutionen einen verantwortungsvollen Umgang mit psychischer Gewalt zu verlangen, gehört für uns zusammen. Beides darf nicht voraussetzen, dass Frauen ihr Leben einschränken.

Mehr dazu: Standortfreigabe sollte sich nach Unterstützung anfühlen, nicht nach Überwachung.

Redaktioneller Hinweis

Quellen und Produktinformationen am 28. Oktober 2026 geprüft. Mit KI-Unterstützung erstellt. Dieser Artikel erläutert schwedisches Recht und bietet allgemeine Informationen, keine individuelle Rechtsberatung. Lies die redaktionellen Richtlinien von Spher.

Quellen

  1. Schwedische Polizei: Inkrafttreten am 1. Juli 2026, schwedisch.
  2. Schwedische Staatsanwaltschaft, 26. Oktober 2026, schwedisch.
  3. Schwedisches Parlament, Beschluss vom 20. Mai 2026, Bericht 2025/26:JuU39, schwedisch.
  4. Schwedisches Strafgesetzbuch, Kapitel 4, § 7 b, schwedisch.
  5. Kvinnofridslinjen: Hinweise für Angehörige, englisch.
  6. Kvinnofridslinjen: Unterstützung und Sprachmittlung und Hilfetelefon und Notruf, englisch.
  7. Spher: die App.