Guter Service darf niemals bedeuten, sexuelle Belästigung hinnehmen zu müssen. Das gilt ebenso für die Betreuung von Patienten, den Empfang von Hotelgästen oder Gespräche mit Kunden.
Am 30. Oktober 2026 trat in England, Wales und Schottland ein stärkerer Schutz vor Belästigung am Arbeitsplatz in Kraft. Arbeitgeber müssen alle zumutbaren Maßnahmen zur Vorbeugung sexueller Belästigung ergreifen. Auch der Schutz bei Belästigung durch Personen außerhalb der Belegschaft wurde gestärkt. [1]
Damit stellt sich für Betriebe eine konkrete Frage: Wie wird aus Verantwortung etwas, auf das Beschäftigte sich während ihrer Schicht verlassen können?
Was hat sich am 30. Oktober 2026 geändert?
Der Employment Rights Act 2025 änderte den Equality Act 2010. Die Präventionspflicht umfasst nun alle zumutbaren Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung. Die frühere Pflicht, die seit dem 26. Oktober 2024 galt, verlangte zumutbare Maßnahmen. Eine bestehende Pflicht wurde also verschärft. [1][2]
Die Reform betrifft auch Belästigung durch Dritte, etwa Kunden, Auftraggeber oder Patienten. Acas erklärt, dass Arbeitgeber dafür haften können, wenn sie nicht alle zumutbaren Präventionsmaßnahmen ergriffen haben. Ein Vorfall führt somit nicht automatisch zur Haftung des Arbeitgebers. [3]
Die Änderungen gelten in Großbritannien: England, Wales und Schottland. Sie gelten nicht in Nordirland und beschreiben weder schwedisches noch deutsches Recht. Die Bestimmungen zu Dritten erfassen sexuelle Belästigung und bestimmte weitere Formen der Belästigung nach dem Equality Act. [1]
Was kann sexuelle Belästigung sein?
Acas beschreibt sexuelle Belästigung als unerwünschtes Verhalten sexueller Natur, das bezweckt oder bewirkt, die Würde einer Person zu verletzen oder ein einschüchterndes, feindseliges, erniedrigendes, entwürdigendes oder beleidigendes Umfeld zu schaffen. Beispiele sind sexuelle Bemerkungen über das Aussehen, sexuell anstößige Witze und unerwünschte Berührungen. Das kann einmalig oder wiederholt, persönlich oder online geschehen. Die Bezeichnung als Scherz macht ein Verhalten nicht automatisch akzeptabel. [2]
Wie viel ein Kunde ausgibt, wie gut er das Team kennt oder wie oft er kommt, darf niemals ein Grund sein, die Erfahrung einer betroffenen Person abzutun.
Prävention muss im Arbeitsalltag ankommen
Acas nennt Maßnahmen wie Risikobewertungen, die Dokumentation von Vorfällen und Reaktionen, klare Regeln sowie Informationen für Kunden über mögliche Konsequenzen. Was zumutbar ist, hängt vom Betrieb und der Arbeit ab. Eine allgemeine Checkliste, die Rechtssicherheit garantiert, gibt es nicht. [3]
Für Spher zählt, ob diese Vorkehrungen funktionieren, wenn jemand Unterstützung braucht. Nimmt die Führungskraft das Anliegen ernst? Sind Zuständigkeiten klar? Geht der Betrieb dem Vorfall nach?
Dabei geht es um das Arbeitsumfeld, das ein Arbeitgeber schafft. Keine Frau sollte Belästigung besser ertragen müssen, um ihren Beruf weiter ausüben zu können.
Strengere Regeln sind ein Anfang
Die offiziellen Informationen belegen die Änderungen. Sie belegen nicht, dass Belästigung bereits zurückgegangen ist oder jeder Betrieb besser reagiert. Die Umsetzung verdient Aufmerksamkeit: Wie erkennen Arbeitgeber Risiken, wie reagieren sie auf Vorfälle und wie prüfen sie die Wirkung ihrer Maßnahmen?
Bei Spher stehen wir für Freiheit im Alltag, Respekt und Verbundenheit unter Frauen. Gemeinschaft kann Solidarität bieten. Die Verantwortung für die Prävention von Belästigung am Arbeitsplatz bleibt bei Arbeitgebern und den Menschen, deren Verhalten Schaden verursacht.
Quellen und redaktionelle Arbeit
Quellen am 4. November 2026 geprüft. Mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Autorenangabe Assi Spher erstellt. Der Artikel erläutert eine Änderung in Großbritannien und bietet allgemeine Informationen, keine individuelle Rechtsberatung. Das Titelbild ist eine KI-generierte Illustration eines fiktiven Arbeitsplatzes.
[1] Britische Regierung: Belästigung am Arbeitsplatz, 3. November 2026
[2] Acas: sexuelle Belästigung, 30. Oktober 2026
[3] Acas: Prävention von Belästigung, 30. Oktober 2026
[2] Acas: frühere Präventionspflicht seit 26. Oktober 2024
Sphers redaktionelle Richtlinien
Employment Rights Act 2025, Abschnitte 20 und 21 mit Angaben zum Inkrafttreten (20)
Employment Rights Act 2025, Abschnitte 20 und 21 mit Angaben zum Inkrafttreten (21)

